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Spezialisierte Ambulante Palliativ-Versorgung / SAPV

Im April 2007 hat der Gesetzgeber als individuellen Leistungsanspruch die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung in das Sozialgesetzbuch (§37b SGB V) aufgenommen.

Somit hat jede/r Versicherte in Deutschland das Recht auf diese spezialisierte ambulante palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgungsform.

Die SAPV soll als Ergänzung zur bestehenden Versorgung von Vertragsärzten, Krankenhäusern, Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen erhalten, fördern und verbessern sowie das Leiden lindern, um ein menschenwürdiges Leben bis zum Tode in der vertrauten Umgebung zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung zu ermöglichen.

Anspruch auf diese Leistung haben alle Versicherten, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leiden und die zudem eine aufwändige palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung benötigen.

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung kann von einem Haus- oder Krankenhausarzt verordnet werden, falls die allgemeine ambulante Versorgung nicht ausreichend ist und ein besonderer Koordinationsbedarf oder ein komplexes Symptomgeschehen besteht und umfasst alle erforderlichen Leistungen der ambulanten Krankenbehandlung:

  • Ärztliche und behandlungspflegerische Leistungen,
  • Die Symptomkontrolle, deren Behandlung und Krisenintervention,
  • Die Beratung der behandelnden Ärzte und Pflegefachkräfte und der an der Versorgung beteiligten weiteren Therapeuten,
  • Die Beratung, Anleitung und Betreuung der Versicherten und deren Angehörige
  • Sowie die Koordination der Versorgung.


Für die Erbringung der Leistungen ist ein abgeschlossener Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen notwendig. Die Leistungen werden von speziell in Palliativ Care ausgebildeten Ärzten, Pflegefachkräften und Koordinatoren erbracht, die zudem eine 24-stündige Verfügbarkeit sicherstellen.

Ulrich Paucker

 

PAJ Palliativnetz
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